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   BVerwG, 26.05.1987 - 9 B 95.87   

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BVerwG, 26.05.1987 - 9 B 95.87 (https://dejure.org/1987,2675)
BVerwG, Entscheidung vom 26.05.1987 - 9 B 95.87 (https://dejure.org/1987,2675)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Mai 1987 - 9 B 95.87 (https://dejure.org/1987,2675)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Tatsächliche Feststellungen in Asylstreitsachen - Inhalt der revisionsgerichtlichen Überprüfung - Ordnungsgemäße Bezeichnung einer Abweichungsrüge

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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 28.04.1983 - 2 C 89.81

    Parteienprivileg - Schuldausschließungsgrund - Entlassung aus dem

    Auszug aus BVerwG, 26.05.1987 - 9 B 95.87
    Die weiter erhobene Rüge der Beschwerde, das angefochtene Urteil weiche von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. April 1982 - BVerwG 9 C 1070.81 - (Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 39) und vom 2. Juli 1985 - BVerwG 9 C 35.84 - (Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 34) ab, "indem es entgegen der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. April 1983 - BVerwG 2 C 89.81 - (DVBl. 1983, 1106) einen Teil des Sachverhalts nicht in Erwägung gezogen hat", genügt bereits nicht den Bezeichnungsanforderungen des § 132 Ab. 3 Satz 3 VwGO.
  • BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73

    Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte -

    Auszug aus BVerwG, 26.05.1987 - 9 B 95.87
    Dasselbe gilt für die Beweiswürdigung (Urteil vom 6. Februar 1975 - BVerwG 2 C 68.73 - BVerwGE 47, 330 [BVerwG 06.02.1975 - II C 68/73]).
  • BVerwG, 16.07.1986 - 9 C 155.86

    Asylbegründende Motivation von staatlichen Maßnahmen in einem separatistischen

    Auszug aus BVerwG, 26.05.1987 - 9 B 95.87
    Die Annahme einer gegen die Volkszugehörigkeit der tamilischen Volksgruppe oder gegen deren politische Überzeugung gerichteten Verfolgung ist allerdings nicht bloß eine tatsächliche Feststellung, sondern gleichzeitig auch das Ergebnis einer aufgrund festgestellter Tatsachen erfolgten rechtlichen Würdigung, deren Überprüfung dem Revisionsgericht obliegt (Urteil vom 16. Juli 1986 - BVerwG 9 C 155.86 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 52 = InfAuslR 1986, 294).
  • BVerwG, 27.04.1982 - 9 C 1070.81

    Asylrecht - Politische Verfolgung - Emigrantenorganisation - Aktivist - Ehegatten

    Auszug aus BVerwG, 26.05.1987 - 9 B 95.87
    Die weiter erhobene Rüge der Beschwerde, das angefochtene Urteil weiche von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. April 1982 - BVerwG 9 C 1070.81 - (Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 39) und vom 2. Juli 1985 - BVerwG 9 C 35.84 - (Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 34) ab, "indem es entgegen der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. April 1983 - BVerwG 2 C 89.81 - (DVBl. 1983, 1106) einen Teil des Sachverhalts nicht in Erwägung gezogen hat", genügt bereits nicht den Bezeichnungsanforderungen des § 132 Ab. 3 Satz 3 VwGO.
  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

    Auszug aus BVerwG, 26.05.1987 - 9 B 95.87
    Dazu gehört, daß sie von der Richtigkeit ihrer Prognose hinsichtlich der dem Asyl suchenden drohenden Verfolgungsgefahr überzeugt sind (vgl. Senatsurteil vom 16. April 1985 - BVerwG 9 C 109.84 -BVerwGE 71, 180).
  • BVerwG, 02.07.1985 - 9 C 35.84

    Asylrecht - Ehegatten - Politische Verfolgung - Verfolgungsgrund - Geisel

    Auszug aus BVerwG, 26.05.1987 - 9 B 95.87
    Die weiter erhobene Rüge der Beschwerde, das angefochtene Urteil weiche von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. April 1982 - BVerwG 9 C 1070.81 - (Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 39) und vom 2. Juli 1985 - BVerwG 9 C 35.84 - (Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 34) ab, "indem es entgegen der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. April 1983 - BVerwG 2 C 89.81 - (DVBl. 1983, 1106) einen Teil des Sachverhalts nicht in Erwägung gezogen hat", genügt bereits nicht den Bezeichnungsanforderungen des § 132 Ab. 3 Satz 3 VwGO.
  • BVerwG, 07.03.1975 - VI CB 47.74

    Anforderungen an die Bezeichnung einer die Revision eröffnenden Divergenz

    Auszug aus BVerwG, 26.05.1987 - 9 B 95.87
    Danach reicht es für die Abweichungsrüge nicht aus, lediglich eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts anzuführen, von der das angefochtene Urteil nach Ansicht der Beschwerde abweicht; vielmehr bedarf es zusätzlich der Darlegung, welche bestimmte und verallgemeinerungsfähige Rechtsansicht das Tatsachengericht seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat, die mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht übereinstimmt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluß vom 7. März 1975 - BVerwG 6 CB 47.74 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 130).
  • BVerwG, 07.10.1987 - 9 CB 20.87

    Ablehnungsgesuch wegen Befangenheit eines Spruchkörpers - Rüge der

    Wenn sich das Berufungsgericht - trotz möglicherweise fortbestehender rechtlicher Auffassungsunterschiede - im Interesse der Rechtseinheit dem Rechtsstandpunkt des Bundesverwaltungsgerichts angeschlossen hat, liegt darin weder Willkür noch ein rechtserheblicher Verstoß gegen § 108 Abs. 1 VwGO oder gegen den Anspruch des Klägers auf ein rechtsstaatliches, dem Artikel 97 Abs. 1 GG entsprechendes Verfahren (vgl. Beschlüsse vom 22. Mai 1987 - BVerwG 9 B 9.87 - und vom 26. Mai 1987 - BVerwG 9 B 95.87 -).
  • BVerwG, 25.09.1987 - 9 CB 59.87

    Herleitung der Rüge der unvorschriftsmäßigen Besetzung des Berufungsgerichts aus

    Wenn sich das Berufungsgericht - trotz möglicherweise fortbestehender rechtlicher Auffassungsunterschiede - im Interesse der Rechtseinheit dem Rechtsstandpunkt des Bundesverwaltungsgerichts angeschlossen hat, liegt darin weder Willkür noch ein rechtserheblicher Verstoß gegen § 108 Abs. 1 VwGO oder gegen den Anspruch des Klägers auf ein rechtsstaatliches; dem Artikel 97 Abs. 1 GG entsprechendes Verfahren (vgl. Beschlüsse vom 22. Mai 1987 - BVerwG 9 B 9.87 - und vom 26. Mai 1987 - BVerwG 9 B 95.87 -).
  • BVerwG, 07.10.1987 - 9 CB 38.87

    Vorschriftsmäßige Besetzung des Berufungsgerichts - Verstoß gegen das Gebot des

    Wenn sich das Berufungsgericht - trotz möglicherweise fortbestehender rechtlicher Auffassungsunterschiede - im Interesse der Rechtseinheit dem Rechtsstandpunkt des Bundesverwaltungsgerichts angeschlossen hat, liegt darin weder Willkür noch ein rechtserheblicher Verstoß gegen § 108 Abs. 1 VwGO oder gegen den Anspruch der Beigeladenen auf ein rechtsstaatliches, dem Artikel 97 Abs. 1 GG entsprechendes Verfahren (vgl. Beschlüsse vom 22. Mai 1987 - BVerwG 9 B 9.87 - und vom 26. Mai 1987 - BVerwG 9 B 95.87 -).
  • BVerwG, 07.10.1987 - 9 CB 27.87

    Vorschriftsmäßige Besetzung des Berufungsgerichts - Verstoß gegen das Gebot des

    Wenn sich das Berufungsgericht - trotz möglicherweise fortbestehender rechtlicher Auffassungsunterschiede - im Interesse der Rechtseinheit dem Rechtsstandpunkt des Bundesverwaltungsgerichts angeschlossen hat, liegt darin weder Willkür noch ein rechtserheblicher Verstoß gegen § 108 Abs. 1 VwGO oder gegen den Anspruch des Klägers auf ein rechtsstaatliches, dem Artikel 97 Abs. 1 GG entsprechendes Verfahren (vgl. Beschlüsse vom 22. Mai 1987 - BVerwG 9 B 9.87 - und vom 26. Mai 1987 - BVerwG 9 B 95.87 -).
  • BVerwG, 07.10.1987 - 9 CB 21.87

    Vorschriftsmäßige Besetzung des Berufungsgerichts - Verstoß gegen das Gebot des

    Wenn sich das Berufungsgericht - trotz möglicherweise fortbestehender rechtlicher Auffassungsunterschiede - im Interesse der Rechtseinheit dem Rechtsstandpunkt des Bundesverwaltungsgerichts angeschlossen hat, liegt darin weder Willkür noch ein rechtserheblicher Verstoß gegen § 108 Abs. 1 VwGO oder gegen den Anspruch des Klägers auf ein rechtsstaatliches, dem Artikel 97 Abs. 1 GG entsprechendes Verfahren (vgl. Beschlüsse vom 22. Mai 1987 - BVerwG 9 B 9.87 - und vom 26. Mai 1987 - BVerwG 9 B 95.87 -).
  • BVerwG, 30.09.1987 - 9 CB 24.87

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Statthaftigkeit einer

    Wenn sich das Berufungsgericht - trotz möglicherweise fortbestehender rechtlicher Auffassungsunterschiede - im Interesse der Rechtseinheit dem Rechtsstandpunkt des Bundesverwaltungsgerichts angeschlossen hat, liegt darin weder Willkür noch ein rechtserheblicher Verstoß gegen § 108 Abs. 1 VwGO oder gegen den Anspruch des Klägers auf ein rechtsstaatliches, dem Artikel 97 Abs. 1 GG entsprechendes Verfahren (vgl. Beschlüsse vom 22. Mai 1987 - BVerwG 9 B 9.87 - und vom 26. Mai 1987 - BVerwG 9 B 95.87 -).
  • BVerwG, 30.09.1987 - 9 CB 25.87

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Statthaftigkeit einer

    Wenn sich das Berufungsgericht - trotz möglicherweise fortbestehender rechtlicher Auffassungsunterschiede - im Interesse der Rechtseinheit dem Rechtsstandpunkt des Bundesverwaltungsgerichts angeschlossen hat, liegt darin weder Willkür noch ein rechtserheblicher Verstoß gegen § 108 Abs. 1 VwGO oder gegen den Anspruch des Klägers auf ein rechtsstaatliches, dem Artikel 97 Abs. 1 GG entsprechendes Verfahren (vgl. Beschlüsse vom 22. Mai 1987 - BVerwG 9 B 9.87 - und vom 26. Mai 1987 - BVerwG 9 B 95.87 -).
  • BVerwG, 30.09.1987 - 9 CB 26.87

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Statthaftigkeit einer

    Wenn sich das Berufungsgericht - trotz möglicherweise fortbestehender rechtlicher Auffassungsunterschiede - im Interesse der Rechtseinheit dem Rechtsstandpunkt des Bundesverwaltungsgerichts angeschlossen hat, liegt darin weder Willkür noch ein rechtserheblicher Verstoß gegen § 108 Abs. 1 VwGO oder gegen den Anspruch des Klägers auf ein rechtsstaatliches, dem Artikel 97 Abs. 1 GG entsprechendes Verfahren (vgl. Beschlüsse vom 22. Mai 1987 - BVerwG 9 B 9.87 - und vom 26. Mai 1987 - BVerwG 9 B 95.87 -).
  • BVerwG, 30.09.1987 - 9 CB 23.87

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Statthaftigkeit einer

    Wenn sich das Berufungsgericht - trotz möglicherweise fortbestehender rechtlicher Auffassungsunterschiede - im Interesse der Rechtseinheit dem Rechtsstandpunkt des Bundesverwaltungsgerichts angeschlossen hat, liegt darin weder Willkür noch ein rechtserheblicher Verstoß gegen § 108 Abs. 1 VwGO oder gegen den Anspruch des Klägers auf ein rechtsstaatliches, dem Art. 97 Abs. 1 GG entsprechendes Verfahren (vgl. Beschlüsse vom 22. Mai 1987 - BVerwG 9 B 9.87 - und vom 26. Mai 1987 - BVerwG 9 B 95.87 -).
  • BVerwG, 23.09.1987 - 9 CB 17.87

    Ablehnung eines Befangenheitsantrags - Rüge der unvorschriftsmäßigen Besetzung

    Wenn sich das Berufungsgericht - trotz möglicherweise fortbestehender rechtlicher Auffassungsunterschiede - im Interesse der Rechtseinheit dem Rechtsstandpunkt des Bundesverwaltungsgerichts angeschlossen hat, liegt darin weder Willkür noch ein rechtserheblicher Verstoß gegen § 108 Abs. 1 VwGO oder gegen den Anspruch des Klägers auf ein rechtsstaatliches, dem Artikel 97 Abs. 1 GG entsprechendes Verfahren (vgl. Beschlüsse vom 22. Mai 1987 - BVerwG 9 B 9.87 - und vom 26. Mai 1987 - BVerwG 9 B 95.87 -).
  • BVerwG, 23.09.1987 - 9 CB 19.87

    Ablehnung eines Befangenheitsantrags - Rüge der unvorschriftsmäßigen Besetzung

  • BVerwG, 30.09.1987 - 9 CB 37.87

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Statthaftigkeit einer

  • BVerwG, 23.09.1987 - 9 CB 18.87

    Ablehnung eines Befangenheitsantrags - Rüge der unvorschriftsmäßigen Besetzung

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